Produktfinder

ANFRAGE NR. ZO/1/2019

(gemäß Artikel 4 Absatz 8 des Gesetzes vom 29. Januar 2004 Das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar).

Der Auftraggeber, PPH EUROMAC Jacek Trznadel, fordert Sie auf, ein Angebot für die Erbringung von Dienstleistungen in Form des Transports von Messestandbau für die BATIMAT Paris (Frankreich) November 2019 einzureichen.

Stand des Verfahrens: abgeschlossen


VERFAHREN

Transportdienst für die BATIMAT-Messe in Paris (Frankreich) November 2019

Art der Veranstaltung: Anzeige

Datum der Einleitung des Verfahrens: Montag 04.03.2019

Schlusstermin für die Einreichung von Angeboten: Freitag, 29.03.2019, 08.30 Uhr.

Benennung: ZO/1/2019

Beschreibung des Auftragsgegenstandes: PDF-Anhang (unten)

Frist für die Ausführung des Auftrags:  31.10.-09.11.2019


KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DES ANGEBOTS

Straßenbenutzungsgebühren und Transportkosten im Verhältnis 81-193 Gdynia inkl. – Villepinte Frankreich, Villepinte Frankreich – 81-193 Gdynia inkl.

 

Preis der Transportkosten: 60% 

Nach der Formel: (niedrigster Transportkostenpreis / Transportkostenpreis des geprüften Angebots) * 100 Punkte * 60% = Anzahl der Punkte.

 

Preis der Frachtversicherung: 40% 

Nach der Formel: (niedrigster Frachtversicherungspreis / Frachtversicherungspreis des geprüften Angebots) * 100 Punkte * 40% = Anzahl der Punkte

 

Der Auftraggeber akzeptiert die Regel, dass 1 % = 1 Punkt


DIE VORBEREITUNG UND DIE FRIST FÜR DIE EINREICHUNG EINES ANGEBOTS

Das in polnischer Sprache ausgefüllte Formular “ANGEBOT” nach dem in der Anlage zu dieser Anfrage angegebenen Muster ist im Hauptquartier des Bestellers 81-193 Gdynia, Piekarska-Straße 2, oder ein eingescanntes und abgestempeltes Angebot bis zum 29.03.2019 per E-Mail an: katarzyna.tesmer@euromac.com.pl einzureichen.


KONTAKTPERSON FÜR DEN AUFTRAGNEHMER

Katarzyna Tesmer

Tel. +48 (58) 665 58 58,

E-Mail-Adresse: katarzyna.tesmer@euromac.com.pl


ANMERKUNG

  • Jeder Vertragsnehmer darf nur ein Angebot einreichen.
  • Ein von einem Bieter abgegebenes Angebot stellt kein Angebot im Sinne des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen oder des Bürgerlichen Gesetzbuches dar.
  • Die Vergabebehörde behält sich das Recht vor, das Verfahren zu annullieren oder zu schließen, ohne ein Angebot auszuwählen.
  • Der Auftraggeber behält sich das Recht zur Klarstellung vor (Ergänzungsdokumente).
  • Diese Untersuchung stellt weder eine Ausschreibung gemäß Artikel 66 des Bürgerlichen Gesetzbuches noch eine Bekanntmachung im Sinne des Gesetzes vom 29. Januar 2004 dar.
  • PPH EUROMAC Jacek Trznadel schließt Verträge auf der Grundlage eigener, vom Unternehmen verwendeter Musterverträge ab.