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ANFRAGE NR. ZO/2/2019

(gemäß Artikel 4 Absatz 8 des Gesetzes vom 29. Januar 2004 Das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar).

Der Auftraggeber, PPH EUROMAC Jacek Trznadel, lädt Sie ein, ein Angebot für den Druck von Visitenkarten und Katalogen für die BATIMAT Paris (Frankreich) November 2019 einzureichen.

Stand des Verfahrens: abgeschlossen


VERFAHREN

Druckservice von Visitenkarten und Katalogen für die BATIMAT-Messe in Paris (Frankreich) November 2019

Art der Veranstaltung: Anzeige

Datum der Einleitung des Verfahrens: Dienstag 01.10.2019

Schlusstermin für die Einreichung von Angeboten: Dienstag 15.10.2019 um 08.30

Benennung: ZO/2/2019

Beschreibung des Auftragsgegenstandes: PDF-Anhang (unten)

Frist für die Ausführung des Auftrags: 21.10.-31.10.2019


KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DES ANGEBOTS

Druck von Katalogen und Visitenkarten nach dem EUROMAC-Markenbuch
 

Druckpreis: 60%.

Nach der Formel: (niedrigster Druckkostenpreis / Druckkostenpreis des untersuchten Angebots) * 100 Punkte * 60% = Anzahl der Punkte.

 

Druckqualität nach EUROMAC-Markenbuch: 40%

Nach der Formel: (niedrigster Druckpreis nach EUROMAC Brand Book / Druckpreis nach EUROMAC Brand Book des geprüften Angebots) * 100 Punkte * 40% = Anzahl der Punkte

 

Der Auftraggeber akzeptiert die Regel, dass 1 % = 1 Punkt


DIE VORBEREITUNG UND DIE FRIST FÜR DIE EINREICHUNG EINES ANGEBOTS

Das in polnischer Sprache ausgefüllte Formular “ANGEBOT” nach dem in der Anlage zu dieser Anfrage angegebenen Muster ist am Sitz des Bestellers 81-193 Gdynia, Piekarska-Straße 2, oder ein eingescanntes Angebot mit Stempeln einzureichen und per E-Mail an die Adresse zu senden: edyta.dabrowska@euromac.com.pl bis zum 15.10.2019.


KONTAKTPERSON FÜR DEN AUFTRAGNEHMER

Edyta Dąbrowska

Tel. (58) 665 58 58,

E-Mail-Adresse: edyta.dabrowska@euromac.com.pl


ANMERKUNG

  • Jeder Vertragsnehmer darf nur ein Angebot einreichen.
  • Ein von einem Bieter abgegebenes Angebot stellt kein Angebot im Sinne des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen oder des Bürgerlichen Gesetzbuches dar.
  • Die Vergabebehörde behält sich das Recht vor, das Verfahren zu annullieren oder zu schließen, ohne ein Angebot auszuwählen.
  • Der Auftraggeber behält sich das Recht zur Klarstellung vor (Ergänzungsdokumente).
  • Diese Untersuchung stellt weder eine Ausschreibung gemäß Artikel 66 des Bürgerlichen Gesetzbuches noch eine Bekanntmachung im Sinne des Gesetzes vom 29. Januar 2004 dar. Recht des öffentlichen Auftragswesens.
  • PPH EUROMAC Jacek Trznadel schließt Verträge auf der Grundlage eigener, vom Unternehmen verwendeter Musterverträge ab.

ANLAGEN: